Zoom Festival

Verhandlung Bezirksgericht Zürich

Author: Jürg Schmid
Date: Apr 29, 2004
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Die Behörden der Stadt Zürich sind offenbar mit dem bisher dem Zoom-Festival zugefügten Schaden noch nicht zufrieden! Nachdem das Festival zuerst durch die radikale Verkürzung der Bewilligungs-dauer im Jahre 2001 (auf 50%) beschädigt wurde, kam der Paukenschlag im Jahre 2002, als durch eine Willkür-Aktion der Baupolizei der Anlass vier Stunden vor Türöffnung abgesagt werden musste und dadurch ein Defizit von 450\'000 Fr. entstand. Der zuständige Baupolizist bezeichnete seinen Entscheid Monate später, anlässlich eines längeren Telefongespräches, sogar selber als fragwürdig! Wie Sie sicher noch wissen, wurde uns zu guter Letzt seit dem Jahr 2003 noch das Gelände entzogen, da dies, gemäss dem Gesamt-Stadtrat, „... ein bis an die Grenze der Belastbarkeit genutztes Gebiet ist...“ und der Stadtrat auch fand: „... ursprünglich ging die Stadtverwaltung von etwa 2000 Gästen J aus ...“ und weiter: „...das neue Bodenschutzkonzept ... ist ein Hinweis auf die proble-matische Grösse des Anlasses.“ Das heisst, dass nach unseren enorm kostspieligen Bemühun-gen, die zur Lösung des Lärmproblems geführt hatten, nun die Bemühungen zur besseren Schonung des Bodens gegen uns verwendet wurden... Da diese Probleme, je nach Betrach-tungs-weise, schon immer existieren mussten und das Zoom-Festival noch nie nur 2000 Gäste hatte, ist der tatsächliche Grund für die vorläufige Vertreibung aus der Stadt Zürich politisch zu suchen („Festhütte Zürich“), was der Stadtrat natür-lich nie zugeben würde.

Doch nicht genug - es folgte sogar eine Verzeigung der Verwaltungspolizei !!! Da wir nach der Absage im Jahr 2002 mit dem halben Team und ohne jegliche finanziellen Mittel auf dem Platz standen und innert zwei Wochen einen Abbau mit enormem Arbeitsaufwand von 80 Personen sowie diversen Schwertransporten bewältigen mussten und obendrein der Boden so weich war, dass man für diverse Transporte mindestens eine Woche warten musste, wurden unsere Abbauarbeiten leider einen Arbeitstag zu spät, erst am Montag 26.8.2002, fertig.

Für diese „Tat“ findet morgen Dienstag die Hauptverhandlung beim Bezirksgericht Zürich gegen mich als Organisator des Zoom-Festivals statt. Betreffend:

Missachten der verwaltungspolizeilichen Open-Air-Party-Bewilligung im Jahr 2002
In der erstinstanzlichen Verfügung ist die Rede von:
„... gegen Schmid Jürg Martin ... wegen vorsätzlichen Missachtens der verwaltungspolizeilichen Open-Air-Party-Bewilligung Nr. ... durch Überschreiten des auf den 16.8.2002 terminierten Abbau-zeit-punktes, wurde doch anlässlich der polizeilichen Kontrollen vom Montag, 19.8.2002, nach 15.30, Uhr und vom Freitag, 23.8.2002, nach 17.00, Uhr, auf dem Festareal, ... festgestellt, dass die Installa-tio-nen trotz zweimaliger gewer-be-polizeilicher Abbaufristerstreckung bis 19.8.2002 bzw. 23.8.2002 noch immer nicht abgebaut waren; ... gestützt auf die Verwaltungspolizei-Bewilligung Nr. ... in Anwendung von Art. 37 APV: verfügt: ... 1. Der verzeigt wird bestraft: ... Busse, Spruchgebühr, Schreib- und Zustellgebühr & aktengebundene Fotos Total: 1601.00 Fr.“ (Inzwischen 2166.00 Fr. Nach Festhalten an der Bussen-verfügung durch das Stadtrichteramt)

Wir betrachten dieses kleinliche Verfahren, welches uns als Kulturschaffende weiter ruinieren soll, als „Nachtreten, nachdem man jemanden sowieso erledigt hat“, sowie unpassend für das Image einer „weltoffenen Stadt Zürich“.




ZOOM-FESTIVAL 2004
Freitag, 6. Aug. bis Sonntag 8. August 04
nahe Zürich

Über den genauen Standort können wir heute noch nicht kommunizieren, da noch Verhandlungen im Gange sind. Es werden weitere Presseinformationen folgen.

Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an Jürg Schmid ->

Mit freundlichen Grüssen
Jürg Schmid

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