Zoom 2002 - Urteil des Bezirksgerichts Zürich

Author: Jürg Schmid
Date: Jun 10, 2004
Views: 2652

Bezirksgericht weist das Stadtrichteramt in die Schranken


Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe Sie am 19. April 2004 über die bevorstehende Verhandlung gegen mich beim Bezirksgericht Zürich, wegen vorsätzlichen Missachtens der verwaltungspolizeilichen Open-Air-Bewilli-gung, infor-miert. Es handelte sich dabei um eine Verzeigung, wegen einer Abbauverzögerung des Zoom-Festivals 2002, um einen Arbeitstag.

Im jetzt zugestellten Urteil, weist das Bezirksgericht das Stadtrichteramt in die Schranken:

Gemäss dem Einzelrichter, wiegt das Verschulden sehr leicht, da die Abbauarbeiten nicht mutwillig verzögert wurden und die Überschreitung lediglich drei Tage bzw. einen Arbeitstag betragen habe. Er anerkennt, dass wir einen grossen persönlichen Einsatz geleistet haben, um das Festareal trotz widrigster Umstände rechtzeitig abzuräumen. Ein relevanter Nachteil für Drittpersonen infolge der Fristüberschreitung sei nicht ersichtlich.

Das Urteil umfasst folgende Punkte:

1. Die Busse von SFr. 500.- wird in einen Verweis umgewandelt.
2. Die polizeilichen Fotokosten von SFr. 780.- werden auf SFr. 50.- reduziert.
3. Die Spruchgebühr des Stadtrichteramtes von SFr. 300.- wird auf SFr. 70.- reduziert.
-> Der vorherige Totalbetrag des Stadtrichteramtes von SFr. 2\'166.- reduziert sich somit auf SFr. 776.-, wovon SFr. 635.- die Untersuchungskosten nach der Einsprache sind.
-> Dies bedeutet, dass das Bezirksgericht von der in der angefochtenen, erstinstanzlichen Verfü-gung geforderten Summe, von SFr. 1’601.-, lediglich einen minimalen Anteil von SFr. 141.- für berechtigt befunden hat (9%)! Das kann man getrost als „Sieg“ bezeichnen.
4. Die Kosten des Bezirksgerichtes von SFr. 477.- werden dem Einsprecher zusätzlich auferlegt.

Wir freuen uns sehr, dass sich wenigstens das Bezirksgericht, der „Hexenjagd“ der Stadt Zürich gegen uns nicht angeschlossen hat.

Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an Jürg Schmid -> 079 601 90 10

Mit freundlichen Grüssen
Jürg Schmid

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